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HonorarSelbstzahler: Für Patienten, die nicht privatversichert sind, richtet sich das Honorar nach deren finanziellen Möglichkeiten (- im Sinne einer Aufwandsentschädigung!).
Privatversicherte: Das Honorar für Privatversicherte richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag des Versicherten mit seiner Versicherung (also keine Zuzahlung des Versicherten).
Beihilfe |
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