Honorar

Selbstzahler: 

Für Patienten, die nicht privatversichert sind, richtet sich das Honorar nach deren finanziellen Möglichkeiten (- im Sinne einer Aufwandsentschädigung!).

 

Privatversicherte: 

Das Honorar für Privatversicherte richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag des Versicherten mit seiner Versicherung (also keine Zuzahlung des  

Versicherten).  

 

Beihilfe